Ihre staatlich geförderte Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot (AVDepot 2027)

Ab 2027 eröffnet das neue Altersvorsorgedepot einen modernen, kapitalmarktorientierten Weg für den langfristigen Vermögensaufbau – staatlich gefördert und digital gedacht. Für Kinder ab 6 Jahren beginnt mit der geplanten Frühstartrente bereits heute der erste Schritt.

Wir machen die neue Altersvorsorge verständlich und vergleichbar – erklären, vergleichen, rechnen.

Unverbindlich informieren. Individuelle Situation prüfen.

Schon konkret? Basisrente und Altersvorsorgedepot direkt vergleichen – monatsgenau, mit Steuerwirkung und Kosten.

Modern. Kapitalmarktorientiert. Staatlich gefördert.

Kapitalmarktorientiert

Fonds & ETFs für langfristigen Vermögensaufbau.

Staatlich gefördert

Neue Zulagen nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Steuerlich attraktiv

Steuerliche Vorteile in der Ansparphase.

Persönliche Begleitung

Kompetente Unterstützung bei der individuellen Entscheidung.

Altersvorsorge ohne Versicherungszwang

Drei Wege der neuen geförderten Altersvorsorge

Das Altersvorsorgereformgesetz unterscheidet ab 2027 drei förderfähige Produktvarianten. Sie unterscheiden sich in Garantie, Renditechancen, Kosten und Flexibilität. Alle drei sind unter denselben gesetzlichen Zulagenregeln förderfähig – welche zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Risikoneigung ab.

Altersvorsorgedepot

Für renditeorientierte Sparer

Das Altersvorsorgedepot richtet sich an Sparer mit langem Anlagehorizont und Vertrauen in den Kapitalmarkt. Sie verzichten bewusst auf eine Garantie, weil sie die vollen Renditechancen nutzen wollen. Wer Kursschwankungen aussitzen kann, findet hier die größte Gestaltungsfreiheit.

  • Keine verpflichtende Kapital- oder Beitragsgarantie
  • Frei wählbare ETFs & Fonds gemäß gesetzlicher Positivliste
  • Volles Kapitalmarktrisiko und volle Renditechancen
  • Kostentransparent, keine Zillmerung
Standarddepot

Das einfache Referenzprodukt

Das Standarddepot passt zu Sparern, die eine einfache Lösung ohne eigene Fondsauswahl suchen. Der gesetzliche Kostendeckel schafft Orientierung, ohne dass Anleger sich mit Produktdetails beschäftigen müssen. Das Marktrisiko bleibt bestehen, die Fondsauswahl trifft aber der Anbieter.

  • Zwei vom Anbieter festgelegte Fondsbausteine
  • Effektivkosten gedeckelt auf max. 1,0 % p.a.
  • Verpflichtende Risikoreduzierung vor Rentenbeginn
  • Online abschließbar, muss jeder Anbieter führen
Garantieprodukt

Für sicherheitsorientierte Sparer

Das Garantieprodukt eignet sich für sicherheitsorientierte Sparer, denen Kapitalerhalt wichtiger ist als maximale Rendite. Sie akzeptieren geringere Renditechancen, um Kursschwankungen abzufedern. Wer bei einem Minus im Depot unruhig wird, findet hier die passende Variante.

  • 100 % oder 80 % Kapitalgarantie wählbar
  • Fondsauswahl je nach Anbieter unterschiedlich geregelt
  • Geringerer Kapitalmarktanteil zur Absicherung der Garantie
  • Kostentransparent, keine Zillmerung
Kriterium Altersvorsorgedepot Standarddepot Garantieprodukt
GarantieKeineKeine100 % oder 80 %
FondsauswahlFrei wählbarZwei vom Anbieter festgelegte FondsAnbieterabhängig
KostendeckelKein gesetzlicher DeckelMax. 1,0 % p.a.Kein gesetzlicher Deckel
Zusatzbausteine (BU/EM)Keine BU-/EM-ZusatzversicherungKeine BU-/EM-ZusatzversicherungKeine BU-/EM-Zusatzversicherung
HinterbliebenenschutzÜber Rentengarantiezeit (10/20 J.) bei Leibrente möglichÜber Rentengarantiezeit (10/20 J.) bei Leibrente möglichÜber Rentengarantiezeit (10/20 J.) bei Leibrente möglich
AnbieterwechselMax. 150 € Pauschale, ab 5 Jahren kostenfreiMax. 150 € Pauschale, ab 5 Jahren kostenfreiMax. 150 € Pauschale, ab 5 Jahren kostenfrei

Angaben nach dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), verkündet im Bundesgesetzblatt am 29.05.2026 (BGBl. I Nr. 156), Stand September 2026, ohne Gewähr. Die Zertifizierung einzelner Produkte erfolgt marktbegleitend; Angaben können sich bis zum Marktstart noch ändern. Keine individuelle Anlageberatung.

Rechtsstand: September 2026 · Frühstartrente: Gesetzentwurf vom 12.08.2026 (noch kein geltendes Recht)

Altersvorsorgedepot Förderung

Die staatliche Förderung im Überblick

Die Höhe der Grundzulage richtet sich künftig unmittelbar nach Ihrem Eigenbeitrag.

50%

auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr

25%

auf weitere Beiträge bis 1.800 € pro Jahr

bis 540€

Grundzulage pro Jahr

bis 300€

Kinderzulage je Kind und Jahr

Zusätzlich ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € möglich, wenn zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Förderung nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Individuelle Förderberechtigung beachten.

Altersvorsorgedepot Steuern

Auch steuerlich neu gedacht.

Vom ersten Euro bis zur Auszahlung im Ruhestand – so ordnet sich die steuerliche Behandlung entlang Ihres Sparwegs ein.

01

Einzahlen

Beiträge und Zulagen werden nach den gesetzlichen Regeln steuerlich berücksichtigt.

02

Investieren

Ihr Kapital fließt in ETFs und Fonds gemäß der gesetzlichen Positivliste.

03

Wertentwicklung

Keine laufende Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen während der Ansparphase.

04

Auszahlung

Grundsätzlich nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase mit dem individuellen Steuersatz. Dieser kann im Ruhestand niedriger sein als während des Erwerbslebens – eine Garantie dafür gibt es nicht.

Unverbindliche Modellrechnung

Rechnen statt raten. Ihr Altersvorsorgedepot-Rechner

Bewegen Sie die Regler und sehen Sie, wie sich Eigenbeitrag, staatliche Förderung und Kapitalmarktrendite bis zu Ihrem Renteneintritt entwickeln könnten.

150 €
0
6,0 %
0,8 %
Modellhaftes Kapital bei Renteneintritt
– €
Eigenbeiträge– €
Staatliche Förderung– €
Wertzuwachs– €
Ergebnis unverbindlich besprechen

Unverbindliche, vereinfachte Modellrechnung ohne Gewähr – keine Anlageberatung und keine Renditegarantie. Nominale Werte ohne Inflation; konstante Rendite und Kostenquote über die gesamte Laufzeit angenommen. Kinderzulage beitragsproportional berechnet (1 € je 1 € Eigenbeitrag pro Kind, max. 300 € pro Kind und Jahr) und vereinfacht über die gesamte Ansparzeit unterstellt – tatsächliche Förderberechtigung, Kindergeldbezug und Förderzeitraum können abweichen. Berufseinsteigerbonus (200 €) nur bei Start vor dem 25. Geburtstag und einmalig im ersten Jahr berücksichtigt.

Zwei Förderwege direkt gegenüberstellen

Dieser Rechner zeigt die Förderung des Altersvorsorgedepots für sich. Für den direkten Vergleich mit einem anderen geförderten Vorsorgeweg stehen zwei ausführliche Rechner bereit – jeweils monatsgenau, mit Kosten, Beitragsgarantie, Günstigerprüfung und Besteuerung der Auszahlungsphase.

Für Selbstständige und Gutverdiener

Basisrente (Rürup) vs. Altersvorsorgedepot

Hoher Sonderausgabenabzug gegen Zulagen und Günstigerprüfung – inklusive Berufseinsteigerbonus, Kohortenbesteuerung und der Trennung von gefördertem und nicht gefördertem Kapital.

Fördervergleich Basisrente vs. Altersvorsorgedepot →
Für Riester-Bestandskunden

Riester vs. Altersvorsorgedepot

Bestandsvertrag fortführen, in die neue Förderung wechseln oder stattdessen ein Altersvorsorgedepot besparen – die drei Wege im Vergleich.

Fördervergleich Riester vs. Altersvorsorgedepot →
Riester Alternative

Sie haben bereits einen Riester-Vertrag?

Dann sollten Sie jetzt nicht vorschnell entscheiden. Das neue Altersvorsorgedepot eröffnet ab 2027 einen neuen Weg der geförderten Altersvorsorge. Ob ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag sinnvoll ist, hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag und Ihrer persönlichen Situation ab.

Nicht vorschnell kündigen oder wechseln.Bestehende Verträge sollten vor einer Entscheidung individuell von einem qualifizierten Experten geprüft werden.
Riester-Vertrag kostenlos prüfen lassen
Riester und Altersvorsorgedepot durchrechnen →

Der Rechner vergleicht drei Wege: Bestandsvertrag fortführen, Bestandsvertrag in die neue Förderung wechseln oder ein Altersvorsorgedepot besparen.

Was für Riester-Bestandskunden ab 2027 gilt

  • Bestehende Riester-Verträge genießen grundsätzlich Bestandsschutz.
  • Ein Wechsel ist freiwillig und niemals automatisch.
  • Eine Übertragung des Guthabens ist möglich, bedeutet aber den Verzicht auf den bisherigen Bestandsschutz.
  • Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.

Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung und keine Prüfung Ihres konkreten Vertrags.

„Ihre Altersvorsorge gehört Ihnen. Sie sollte zu Ihrem Leben, Ihren Zielen und Ihrem Vermögensaufbau passen.“

MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG · Finanzanlagenvermittlung gemäß § 34f GewO

Wer hinter diesen Inhalten steht

avdepot.expert wird betrieben von der MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG unter Leitung von Geschäftsführer Marc-Oliver Ziegler. Als registrierter Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs. 1 und 2 GewO ordnet das Unternehmen Gesetzestexte, Zulagenregeln und Produktvarianten zur privaten Altersvorsorge fachlich ein, bevor sie auf dieser Seite veröffentlicht werden. Die Registrierung (Nummer D-F-136-7BFT-61, IHK Heilbronn-Franken) lässt sich jederzeit im Finanzanlagenvermittlerregister überprüfen.

Kostenloser Vorab-Check

Ist das Altersvorsorgedepot für Sie interessant?

Mit unserem kostenlosen Vorab-Check erhalten Sie eine erste Einschätzung und erfahren, welche Möglichkeiten für Ihre persönliche Situation interessant sein könnten.

  • 1Formular ausfüllen – dauert unter zwei Minuten.
  • 2Wir melden uns persönlich und unverbindlich bei Ihnen.
  • 3Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie Sie weitermachen möchten.
Bestehender Riester-Vertrag?
Marktstart 01.01.2027

Seien Sie zum Start dabei.

Das neue Altersvorsorgedepot startet 2027. Tragen Sie sich jetzt unverbindlich ein und informieren Sie sich frühzeitig über Möglichkeiten, Voraussetzungen und den späteren digitalen Abschluss.

Vorgemerkte erhalten bevorzugten Zugang zum digitalen Online-Abschluss ab Marktstart
Häufige Fragen & Glossar

Alles Wichtige zum Altersvorsorgedepot

Von der Grundzulage bis zum Riester-Wechsel: Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Altersvorsorgedepot, zur staatlichen Förderung und zur Frühstartrente – abgestimmt auf die offiziellen FAQ des Bundesministeriums der Finanzen und ergänzt um ein Glossar der wichtigsten Fachbegriffe.

Antwort nicht dabei? Nutzen Sie gerne den Vorab-Check oder unseren Assistenten unten rechts – wir klären das persönlich.

Glossar

Altersvorsorgedepot
Vertrag ohne Garantie für die renditeorientierte Anlage in Fonds und ETFs gemäß gesetzlicher Positivliste – Einzahlungen bis 6.840 € pro Jahr möglich, gefördert werden davon bis zu 1.800 €.
Positivliste
Abschließende gesetzliche Liste zulässiger Anlagen: OGAW-Fonds/ETFs, offene Publikums-AIF und ELTIFs, jeweils bis Risikoklasse SRI 5 von 7. Einzelaktien, Kryptowerte, Hebelprodukte und Risikoklasse 6–7 sind ausgeschlossen.
Standarddepot
Einfaches Referenzprodukt mit zwei vom Anbieter festgelegten Fonds und Kostendeckel von 1,0 % p. a.; muss jeder Anbieter führen. Daneben ist zusätzlich ein öffentlich-rechtlich getragenes Standardprodukt vorgesehen.
Garantieprodukt
Altersvorsorgevertrag mit 100 % oder 80 % Kapitalerhalt zu Beginn der Auszahlungsphase; der Anbieter garantiert den entsprechenden Anteil der eingezahlten Beiträge.
Grundzulage
Gestaffelte staatliche Förderung: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € Eigenbeitrag, maximal 540 € pro Jahr. Quelle: Altersvorsorgereformgesetz, BMF-FAQ.
Kinderzulage
Bis zu 300 € pro Kind und Jahr für ein zulageberechtigtes Elternteil – beitragsproportional: 1 € Zulage je 1 € Eigenbeitrag fürs Kind, bis zum Höchstbetrag von 300 €.
Berufseinsteigerbonus
Einmalige Zulage von 200 € für Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen.
Selbstständige nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG
Ab 2027 erstmals unmittelbar förderberechtigt, sofern eine Steuererklärung abgegeben wurde und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich ist die steuerliche Einkunftsart, nicht die Berufsbezeichnung. § 15 EStG umfasst Einkünfte aus Gewerbebetrieb – zum Beispiel Handwerksbetriebe, Einzelhändler, Gastronomen, Handelsvertreter sowie gewerbliche Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, ebenso Gesellschafter einer OHG oder KG. § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG umfasst Einkünfte aus selbständiger Arbeit, vor allem freie Berufe – zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Heilpraktiker, Journalisten und Übersetzer sowie selbständige Künstler, Schriftsteller und Lehrende.
Nachgelagerte Besteuerung
Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei; besteuert wird erst die Auszahlung im Ruhestand.
Sonderausgabenabzug
Zusätzlicher steuerlicher Vorteil über die Zulage hinaus, den das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch ermittelt.
Zertifizierung
Prüfung eines Vertrags durch das Bundeszentralamt für Steuern; ab 2027 grundsätzlich unter Widerrufsvorbehalt, der zwei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Zertifizierung entfällt. Auf Antrag des Anbieters ist eine vollständige Vorabprüfung möglich; das Zertifikat wird dann ohne Widerrufsvorbehalt erteilt.
ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen)
Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Zulagen berechnet und automatisch auf den Vertrag überweist.
Schädliche Verwendung
Nicht zulässige vorzeitige Entnahme des geförderten Kapitals; führt zur Rückzahlung der erhaltenen Förderung.
Auszahlungsplan
Alternative zur Leibrente: befristete Auszahlung bis mindestens zum 85. Lebensjahr; nicht ausgezahltes Vermögen ist vererbbar.

Häufige Fragen

Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, das zum 1. Januar 2027 mit dem Altersvorsorgereformgesetz startet. Es löst die Riester-Rente für Neuverträge ab und ermöglicht die Anlage in Fonds und ETFs ohne verpflichtende Beitragsgarantie.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Der Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen und der Bundesrat am 8. Mai 2026 gebilligt hat.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die Förderung ist beitragsproportional: 50 % auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Das ergibt eine maximale Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr.
Wie funktioniert die Kinderzulage?
Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr. Auch hier gilt eine beitragsproportionale Förderung von bis zu 100 Prozent auf den Eigenbeitrag fürs Kind.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es?
Während der Ansparphase fällt keine laufende Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen an. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich nachgelagert in der Auszahlungsphase. Die bekannte Günstigerprüfung bleibt bestehen.
Kann ich ETFs nutzen?
Ja. Im Altersvorsorgedepot-Vertrag können Sie ETFs und Investmentfonds gemäß der gesetzlichen Positivliste frei wählen. Im Standarddepot legt der Anbieter zwei feste Investmentfonds fest, zwischen denen Sie nicht frei wählen.
Kann ich weiterhin einen Riester-Vertrag behalten?
Ja. Für bestehende Riester-Verträge gilt grundsätzlich Bestandsschutz. Es besteht kein Zwang, zu wechseln.
Kann ich meinen Riester-Vertrag übertragen?
Eine Übertragung des vorhandenen Kapitals in ein neues Altersvorsorgeprodukt ist grundsätzlich vorgesehen, bedeutet aber den Verzicht auf den bisherigen Riester-Bestandsschutz. Das sollte individuell geprüft werden.
Sollte ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?
Eine pauschale Kündigung wird nicht empfohlen. Ob und wie ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem individuellen Vertrag und Ihrer persönlichen Situation ab und sollte vorab geprüft werden.
Kann ich 2027 noch einen Riester- oder Basisrentenvertrag abschließen?
Riester nicht mehr: Ab dem 1. Januar 2027 lässt sich kein neuer Riester-Vertrag mehr abschließen, 2026 ist das letzte Jahr für einen Neuabschluss. Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen und laufen mit vollem Bestandsschutz weiter. Die Basisrente ist von dieser Frist überhaupt nicht berührt: Sie bleibt auch 2027 und darüber hinaus ohne Enddatum abschließbar, mit unverändertem Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG.
Für wen kann sich das Altersvorsorgedepot lohnen?
Förderberechtigt sind unter anderem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie erstmals auch Selbstständige mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob es sich konkret lohnt, hängt von der individuellen Situation ab.
Ist das Altersvorsorgedepot garantiert besser als eine Versicherungslösung?
Nein, das lässt sich nicht pauschal sagen. Varianten ohne Garantie bieten höhere Renditechancen bei höherem Risiko, Garantieprodukte bieten mehr Sicherheit bei geringeren Renditechancen. Welche Variante passt, hängt von Ihrer individuellen Risikoneigung ab.
Was passiert mit meinem Geld beim Rentenbeginn?
Der reguläre Beginn der Auszahlungsphase liegt zwischen 65 und 70 Jahren. Ein früherer Beginn ist unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen möglich. Ausgezahlt wird als lebenslange Leibrente oder als befristeter Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Zu Beginn ist eine Teilkapitalisierung von bis zu 30 Prozent möglich.
Was ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag?
Ein Vertrag, der die Anforderungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) erfüllt. Die Zertifizierung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern und ist für die Finanzverwaltung bindend – sie prüft aber nur die formale Übereinstimmung mit dem Gesetz, nicht die wirtschaftliche Qualität des Angebots. Ab 2027 erfolgt die Zertifizierung grundsätzlich unter Widerrufsvorbehalt; der Vorbehalt entfällt zwei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem zertifiziert wurde. Auf Antrag des Anbieters ist auch eine vollständige Vorabprüfung möglich; dann wird das Zertifikat ohne Widerrufsvorbehalt erteilt.
Wer ist konkret förderberechtigt?
Unter anderem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Landwirtinnen und Landwirte, nicht befreite Minijobberinnen und Minijobber, Personen in Kindererziehungszeit sowie Bezieherinnen und Bezieher bestimmter Sozialleistungen. Neu hinzu kommen Selbstständige mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG (sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind) und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Ist mein Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung trotzdem förderberechtigt?
Ja, mittelbar: Zahlt der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner mindestens 120 € jährlich in einen eigenen Altersvorsorgevertrag ein, erhält er eine Grundzulage von bis zu 175 €, sofern der andere Partner unmittelbar förderberechtigt ist.
Komme ich vor dem Ruhestand an mein Geld?
Grundsätzlich nicht. Zulässige Ausnahmen sind eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase, die Abfindung einer Kleinbetragsrente sowie die Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum im Rahmen der Eigenheimrenten-Förderung. Jede andere vorzeitige Entnahme gilt als schädliche Verwendung und führt zur Rückzahlung der erhaltenen Förderung.
Kann ich später noch den Anbieter wechseln?
Ja, auch zu Beginn der Auszahlungsphase. Der abgebende Anbieter muss den Wechsel ab dem fünften Jahr nach Vertragsabschluss kostenfrei ermöglichen; der aufnehmende Anbieter darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale berechnen. Ein Wechsel zurück in die alte Riester-Förderung ist danach allerdings nicht mehr möglich.
Kann ich das Vermögen aus meinem Vertrag vererben?
Grundsätzlich ja – bei Vererbung ist jedoch die erhaltene Förderung zurückzuzahlen, außer das Vermögen wird ohne Abzüge auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen. Eine laufende Leibrente selbst ist nicht vererbbar, es sei denn, es wurde eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbart. Bei einem Auszahlungsplan ist noch nicht ausgezahltes Vermögen vererbbar. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente entfällt dabei allerdings die Möglichkeit, das Guthaben kindergeldberechtigter Kinder förderunschädlich in eine eigene Waisenrente umzuwandeln.
Krankenversicherung: Wer auf die Auszahlung zahlt – und wer nicht
Das hängt davon ab, wie Sie im Ruhestand krankenversichert sind. Für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) spricht die bisherige Systematik dafür, dass auf Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen: Die Leistungen werden wie Leibrenteneinkommen behandelt, und auf Leibrenten fallen nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich keine Beiträge an. Eine ausdrückliche gesetzliche Klarstellung zum neuen Altersvorsorgedepot steht jedoch noch aus. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen Beiträge, weil sich ihr Beitrag nach allen Einnahmen richtet – dazu zählen auch die Auszahlungen aus dem Depot, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Privat Krankenversicherte zahlen keine einkommensabhängigen Beiträge; ihr Beitrag richtet sich nach dem Tarif, nicht nach den Auszahlungen.
Was passiert, wenn ich im Ruhestand außerhalb der EU oder des EWR lebe?
Ein dauerhafter Umzug außerhalb der EU oder des EWR gilt zu Beginn der Auszahlungsphase als schädliche Verwendung; die während der Ansparphase erhaltenen Zulagen und Steuervorteile sind dann zurückzuzahlen. Innerhalb der EU oder des EWR bleibt die Förderung dagegen erhalten. Entscheidend ist dabei nicht die formale Wohnsitzmeldung, sondern die tatsächliche steuerliche Ansässigkeit nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Was passiert mit meinem Altersvorsorgedepot bei einer Scheidung?
Wie andere Altersvorsorgeverträge unterliegt auch das Altersvorsorgedepot dem Versorgungsausgleich. Der während der Ehe angesparte Teil wird hälftig geteilt – entweder über ein eigenes Depot für den ausgleichsberechtigten Partner (interne Teilung) oder durch Übertragung auf ein bereits bestehendes Depot (externe Teilung). Die Kinderzulage steht während einer bestehenden Ehe grundsätzlich dem Elternteil zu, das Kindergeld bezieht; für die Zeit nach einer Scheidung enthält das Gesetz keine eigene Anschlussregelung.
Kann ich neben meinem alten Riester-Vertrag einen neuen Vertrag abschließen?
Ja. Zusätzlich zu einem bestehenden Altvertrag können grundsätzlich bis zu zwei weitere Altersvorsorgeverträge abgeschlossen werden. Mit dem Abschluss eines Neuvertrags wechseln Sie automatisch in die neue Fördersystematik.
Kann ich vermögenswirksame Leistungen (VWL) in mein Altersvorsorgedepot einzahlen?
Nein, nicht direkt. Vermögenswirksame Leistungen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz zählen laut Bundesfinanzministerium nicht zu den förderfähigen Altersvorsorgebeiträgen und bleiben eigenständig über das 5. VermBG gefördert – so vermeidet der Gesetzgeber eine Doppelbegünstigung. Manche Tarifverträge kennen zusätzlich sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen, oft als Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung. Über diesen separaten Weg lässt sich auch ein privater Altersvorsorgevertrag bezuschussen.
Wo kann ich mich zur privaten Altersvorsorge informieren und beraten lassen?
Unter anderem bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung sowie – gegen Entgelt – bei den Verbraucherzentralen der Bundesländer. Anbieter sind zudem verpflichtet, Produktinformationen standardisiert bereitzustellen, was Vergleiche erleichtert. Als registrierter Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO steht Ihnen ergänzend MONEY-FACTORY für eine produktbezogene, persönliche Beratung zur Verfügung.