Finanzanlagenvermittlung gemäß § 34f GewO

Ihre Altersvorsorge.
Neu gedacht.

Ab 2027 eröffnet das neue Altersvorsorgedepot einen modernen, kapitalmarktorientierten Weg für den langfristigen Vermögensaufbau – staatlich gefördert und digital gedacht.

Erklärvideo · 4:05 Min.

Unverbindlich informieren. Individuelle Situation prüfen.

Modern. Kapitalmarktorientiert. Staatlich gefördert.

Kapitalmarktorientiert

Fonds & ETFs für langfristigen Vermögensaufbau.

Staatlich gefördert

Neue Zulagen nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Steuerlich attraktiv

Steuerliche Vorteile in der Ansparphase.

Persönliche Begleitung

Kompetente Unterstützung bei der individuellen Entscheidung.

Altersvorsorge ohne Versicherungszwang

Drei Wege der neuen geförderten Altersvorsorge

Das Altersvorsorgereformgesetz unterscheidet ab 2027 drei förderfähige Produktvarianten. Sie unterscheiden sich in Garantie, Renditechancen, Kosten und Flexibilität. Alle drei sind unter denselben gesetzlichen Zulagenregeln förderfähig – welche zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Risikoneigung ab.

Altersvorsorgedepot

Für renditeorientierte Sparer

  • Keine verpflichtende Kapital- oder Beitragsgarantie
  • Frei wählbare ETFs & Fonds gemäß gesetzlicher Positivliste
  • Volles Kapitalmarktrisiko und volle Renditechancen
  • Kostentransparent, keine Zillmerung
Standarddepot

Das einfache Referenzprodukt

  • Zwei feste, gesetzlich vorgegebene Fondsbausteine
  • Effektivkosten gedeckelt auf max. 1,0 % p.a.
  • Verpflichtende Risikoreduzierung vor Rentenbeginn
  • Online abschließbar, muss jeder Anbieter führen
Garantieprodukt

Für sicherheitsorientierte Sparer

  • 100 % oder 80 % Kapitalgarantie wählbar
  • Versicherungsförmige Lösung mit Sicherungskonzept
  • Geringerer Kapitalmarktanteil zur Absicherung der Garantie
  • Kostentransparent, keine Zillmerung
Kriterium Altersvorsorgedepot Standarddepot Garantieprodukt
GarantieKeineKeine100 % oder 80 %
FondsauswahlFrei wählbarZwei feste FondsAnbieterabhängig
KostendeckelKein gesetzlicher DeckelMax. 1,0 % p.a.Kein gesetzlicher Deckel
Zusatzbausteine (BU/EM/Tod)Nicht zulässigNicht zulässigNicht zulässig
AnbieterwechselMax. 150 € Pauschale, ab 5 Jahren kostenfreiMax. 150 € Pauschale, ab 5 Jahren kostenfreiMax. 150 € Pauschale, ab 5 Jahren kostenfrei

Angaben nach dem Altersvorsorgereformgesetz (Bundestagsbeschluss 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026), Stand August 2026, ohne Gewähr. Die Zertifizierung einzelner Produkte erfolgt marktbegleitend; Angaben können sich bis zum Marktstart noch ändern. Keine individuelle Anlageberatung.

Altersvorsorgedepot Förderung

Die staatliche Förderung im Überblick

Die Förderung richtet sich beitragsproportional nach Ihrem eigenen Sparbeitrag – ohne komplizierte Einkommensprüfung.

0%

auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr

0%

auf weitere Beiträge bis 1.800 € pro Jahr

bis 0

Grundzulage pro Jahr

bis 0

Kinderzulage je Kind und Jahr

Zusätzlich: Sparer unter 25 Jahren erhalten in den ersten drei Vertragsjahren jeweils 200 € Berufseinsteigerbonus pro Jahr. Förderung nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Individuelle Förderberechtigung beachten.

Altersvorsorgedepot Steuern

Auch steuerlich neu gedacht.

Vom ersten Euro bis zur Auszahlung im Ruhestand – so ordnet sich die steuerliche Behandlung entlang Ihres Sparwegs ein.

01

Einzahlen

Beiträge und Zulagen werden nach den gesetzlichen Regeln steuerlich berücksichtigt.

02

Investieren

Ihr Kapital fließt in ETFs und Fonds gemäß der gesetzlichen Positivliste.

03

Wertentwicklung

Keine laufende Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen während der Ansparphase.

04

Auszahlung

Grundsätzlich nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase, meist zu einem niedrigeren Steuersatz.

Riester Alternative

Sie haben bereits einen Riester-Vertrag?

Dann sollten Sie jetzt nicht vorschnell entscheiden. Das neue Altersvorsorgedepot eröffnet ab 2027 einen neuen Weg der geförderten Altersvorsorge. Ob ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag sinnvoll ist, hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag und Ihrer persönlichen Situation ab.

Nicht vorschnell kündigen oder wechseln.Bestehende Verträge sollten vor einer Entscheidung individuell von einem qualifizierten Experten geprüft werden.
Riester-Vertrag kostenlos prüfen lassen

Was für Riester-Bestandskunden ab 2027 gilt

  • Bestehende Riester-Verträge genießen grundsätzlich Bestandsschutz.
  • Ein Wechsel ist freiwillig und niemals automatisch.
  • Eine Übertragung des Guthabens ist möglich, bedeutet aber den Verzicht auf den bisherigen Bestandsschutz.
  • Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.

Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung und keine Prüfung Ihres konkreten Vertrags.

„Ihre Altersvorsorge gehört Ihnen. Sie sollte zu Ihrem Leben, Ihren Zielen und Ihrem Vermögensaufbau passen.“

MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG · Finanzanlagenvermittlung gemäß § 34f GewO

Kostenloser Vorab-Check

Ist das Altersvorsorgedepot für Sie interessant?

Mit unserem kostenlosen Vorab-Check erhalten Sie eine erste Einschätzung und erfahren, welche Möglichkeiten für Ihre persönliche Situation interessant sein könnten.

  • 1Formular ausfüllen – dauert unter zwei Minuten.
  • 2Wir melden uns persönlich und unverbindlich bei Ihnen.
  • 3Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie Sie weitermachen möchten.
Bestehender Riester-Vertrag?
Marktstart 01.01.2027

Seien Sie zum Start dabei.

Das neue Altersvorsorgedepot startet 2027. Tragen Sie sich jetzt unverbindlich ein und informieren Sie sich frühzeitig über Möglichkeiten, Voraussetzungen und den späteren digitalen Abschluss.

Häufige Fragen

Alles Wichtige zum Altersvorsorgedepot

Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, das zum 1. Januar 2027 mit dem Altersvorsorgereformgesetz startet. Es löst die Riester-Rente für Neuverträge ab und ermöglicht die Anlage in Fonds und ETFs ohne verpflichtende Beitragsgarantie.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Der Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen und der Bundesrat am 8. Mai 2026 gebilligt hat.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die Förderung ist beitragsproportional: 50 % auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Das ergibt eine maximale Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr.
Wie funktioniert die Kinderzulage?
Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr. Auch hier gilt eine beitragsproportionale Förderung von bis zu 100 Prozent auf den Eigenbeitrag fürs Kind.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es?
Während der Ansparphase fällt keine laufende Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen an. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich nachgelagert in der Auszahlungsphase. Die bekannte Günstigerprüfung bleibt bestehen.
Kann ich ETFs nutzen?
Ja. Im Altersvorsorgedepot-Vertrag können Sie ETFs und Investmentfonds gemäß der gesetzlichen Positivliste frei wählen. Im Standarddepot sind zwei feste Fondsbausteine vorgegeben.
Kann ich weiterhin einen Riester-Vertrag behalten?
Ja. Für bestehende Riester-Verträge gilt grundsätzlich Bestandsschutz. Es besteht kein Zwang, zu wechseln.
Kann ich meinen Riester-Vertrag übertragen?
Eine Übertragung des vorhandenen Kapitals in ein neues Altersvorsorgeprodukt ist grundsätzlich vorgesehen, bedeutet aber den Verzicht auf den bisherigen Riester-Bestandsschutz. Das sollte individuell geprüft werden.
Sollte ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?
Eine pauschale Kündigung wird nicht empfohlen. Ob und wie ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem individuellen Vertrag und Ihrer persönlichen Situation ab und sollte vorab geprüft werden.
Für wen kann sich das Altersvorsorgedepot lohnen?
Förderberechtigt sind unter anderem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie erstmals auch Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG. Ob es sich konkret lohnt, hängt von der individuellen Situation ab.
Ist das Altersvorsorgedepot garantiert besser als eine Versicherungslösung?
Nein, das lässt sich nicht pauschal sagen. Varianten ohne Garantie bieten höhere Renditechancen bei höherem Risiko, Garantieprodukte bieten mehr Sicherheit bei geringeren Renditechancen. Welche Variante passt, hängt von Ihrer individuellen Risikoneigung ab.
Was passiert mit meinem Geld beim Rentenbeginn?
Die Auszahlung ist zwischen 65 und 70 Jahren möglich, als lebenslange Leibrente (nur im Versicherungsprodukt) oder als Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Zu Beginn ist eine Teilkapitalisierung von bis zu 30 Prozent möglich.