Ab 2027 eröffnet das neue Altersvorsorgedepot einen modernen, kapitalmarktorientierten Weg für den langfristigen Vermögensaufbau – staatlich gefördert und digital gedacht. Für Kinder ab 6 Jahren beginnt mit der geplanten Frühstartrente bereits heute der erste Schritt.
Wir machen die neue Altersvorsorge verständlich und vergleichbar – erklären, vergleichen, rechnen.
Zwei eigenständige Förderinstrumente mit unterschiedlichem rechtlichen Status: die geplante Frühstartrente für Kinder und das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot für Erwachsene. Wer beide kennt, kann früh planen – unten erklären wir, wie sie inhaltlich zusammenhängen.
Neue Zulagen nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Steuerlich attraktiv
Steuerliche Vorteile in der Ansparphase.
Persönliche Begleitung
Kompetente Unterstützung bei der individuellen Entscheidung.
Altersvorsorge ohne Versicherungszwang
Drei Wege der neuen geförderten Altersvorsorge
Das Altersvorsorgereformgesetz unterscheidet ab 2027 drei förderfähige Produktvarianten. Sie unterscheiden sich in Garantie, Renditechancen, Kosten und Flexibilität. Alle drei sind unter denselben gesetzlichen Zulagenregeln förderfähig – welche zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Risikoneigung ab.
Altersvorsorgedepot
Für renditeorientierte Sparer
Das Altersvorsorgedepot richtet sich an Sparer mit langem Anlagehorizont und Vertrauen in den Kapitalmarkt. Sie verzichten bewusst auf eine Garantie, weil sie die vollen Renditechancen nutzen wollen. Wer Kursschwankungen aussitzen kann, findet hier die größte Gestaltungsfreiheit.
Volles Kapitalmarktrisiko und volle Renditechancen
Kostentransparent, keine Zillmerung
Standarddepot
Das einfache Referenzprodukt
Das Standarddepot passt zu Sparern, die eine einfache Lösung ohne eigene Fondsauswahl suchen. Der gesetzliche Kostendeckel schafft Orientierung, ohne dass Anleger sich mit Produktdetails beschäftigen müssen. Das Marktrisiko bleibt bestehen, die Fondsauswahl trifft aber der Anbieter.
Zwei vom Anbieter festgelegte Fondsbausteine
Effektivkosten gedeckelt auf max. 1,0 % p.a.
Verpflichtende Risikoreduzierung vor Rentenbeginn
Online abschließbar, muss jeder Anbieter führen
Garantieprodukt
Für sicherheitsorientierte Sparer
Das Garantieprodukt eignet sich für sicherheitsorientierte Sparer, denen Kapitalerhalt wichtiger ist als maximale Rendite. Sie akzeptieren geringere Renditechancen, um Kursschwankungen abzufedern. Wer bei einem Minus im Depot unruhig wird, findet hier die passende Variante.
100 % oder 80 % Kapitalgarantie wählbar
Fondsauswahl je nach Anbieter unterschiedlich geregelt
Geringerer Kapitalmarktanteil zur Absicherung der Garantie
Kostentransparent, keine Zillmerung
Kriterium
Altersvorsorgedepot
Standarddepot
Garantieprodukt
Garantie
Keine
Keine
100 % oder 80 %
Fondsauswahl
Frei wählbar
Zwei vom Anbieter festgelegte Fonds
Anbieterabhängig
Kostendeckel
Kein gesetzlicher Deckel
Max. 1,0 % p.a.
Kein gesetzlicher Deckel
Zusatzbausteine (BU/EM)
Nicht Bestandteil des geförderten Vertrags; separat absicherbar
Nicht Bestandteil des geförderten Vertrags; separat absicherbar
Nicht Bestandteil des geförderten Vertrags; separat absicherbar
Hinterbliebenenschutz
Über Rentengarantiezeit (10/20 J.) bei Leibrente möglich
Über Rentengarantiezeit (10/20 J.) bei Leibrente möglich
Über Rentengarantiezeit (10/20 J.) bei Leibrente möglich
Anbieterwechsel
Abgebend: max. 150 € in den ersten 5 Jahren, danach kostenfrei; aufnehmend: einmalig max. 150 € Verwaltungspauschale
Abgebend: max. 150 € in den ersten 5 Jahren, danach kostenfrei; aufnehmend: einmalig max. 150 € Verwaltungspauschale
Abgebend: max. 150 € in den ersten 5 Jahren, danach kostenfrei; aufnehmend: einmalig max. 150 € Verwaltungspauschale
Angaben nach dem Altersvorsorgereformgesetz [1], Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Die Zertifizierung einzelner Produkte erfolgt marktbegleitend; Angaben können sich bis zum Marktstart noch ändern. Keine individuelle Anlageberatung.
Rechtsstand: Oktober 2026 · Frühstartrente: Gesetzentwurf (Kabinettsbeschluss 12.08.2026, 1. Lesung 25.09.2026, Anhörung im Finanzausschuss 05.10.2026, 2./3. Lesung im Bundestag für 16.10.2026 vorgesehen; noch kein geltendes Recht)
Altersvorsorgedepot Förderung
Die staatliche Förderung im Überblick
Die Höhe der Grundzulage richtet sich künftig unmittelbar nach Ihrem Eigenbeitrag.
50%
auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr
25%
auf weitere Beiträge bis 1.800 € pro Jahr
bis 540€
Grundzulage pro Jahr
bis 300€
Kinderzulage je Kind und Jahr
Zusätzlich ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € möglich, wenn zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Förderung nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Individuelle Förderberechtigung beachten.
Altersvorsorgedepot Steuern
Auch steuerlich neu gedacht.
Vom ersten Euro bis zur Auszahlung im Ruhestand – so ordnet sich die steuerliche Behandlung entlang Ihres Sparwegs ein.
01
Einzahlen
Beiträge und Zulagen werden nach den gesetzlichen Regeln steuerlich berücksichtigt.
02
Investieren
Ihr Kapital fließt in ETFs und Fonds gemäß der gesetzlichen Positivliste.
03
Wertentwicklung
Keine laufende Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen während der Ansparphase.
04
Auszahlung
Grundsätzlich nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase mit dem individuellen Steuersatz. Dieser kann im Ruhestand niedriger sein als während des Erwerbslebens – eine Garantie dafür gibt es nicht.
Unverbindliche Modellrechnung
Rechnen statt raten. Ihr Altersvorsorgedepot-Rechner
Bewegen Sie die Regler und sehen Sie, wie sich Eigenbeitrag, staatliche Förderung und Kapitalmarktrendite bis zu Ihrem Renteneintritt entwickeln könnten.
Mit Geburtsdatum wird der Berufseinsteigerbonus (200 €) taggenau zum 1. Januar des Beitragsjahres geprüft: Maßgeblich ist, ob zu diesem Zeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Die Laufzeit bis zum Renteneintritt richtet sich nach Jahr und Monat des Geburtsdatums; der Tag im Monat bleibt unberücksichtigt (Modellannahme). Ohne Geburtsdatum rechnet das Modell mit dem Alter in vollendeten Jahren und setzt den Bonus nur an, wenn das Alter ihn eindeutig begründet. Die Angabe wird nicht gespeichert.
Kinder mit Kindergeldanspruch0
Das Geburtsjahr steuert, wie lange die Kinderzulage läuft: Sie wird nur für die Jahre vom Geburtsjahr bis zum Jahr vor dem 18. bzw. 25. Geburtstagsjahr angesetzt, nicht für die gesamte Ansparzeit. Die Höhe hängt nicht vom Geburtsjahr ab (100 % des Eigenbeitrags, höchstens 300 € je Kind und Jahr).
6,0 %
0,8 %
Vereinfachte Szenariorechnung auf Basis des unten eingegebenen Grenzsteuersatzes, keine tatsächliche Günstigerprüfung des Finanzamts (erfolgt von Amts wegen) [2]. Modellannahme: Die Steuerentlastung wird im Juli des Folgejahres gutgeschrieben und zu denselben Annahmen (Rendite, Kosten) wieder angelegt.
35 %
Modellhaftes Kapital bei Renteneintritt
Annahmen: Unmittelbare Förderberechtigung wird unterstellt; der Rechner prüft keine Zulageberechtigung.
Unverbindliche Modellrechnung ohne Gewähr, keine Anlageberatung und keine Renditegarantie. Gerechnet wird monatsgenau ab Marktstart (frühestens 01.01.2027): Beiträge zu Monatsbeginn, Kosten als jährlicher Anteil am Vermögen, konstante Rendite. Unmittelbare Förderberechtigung wird unterstellt; Eigenbeiträge sind bis 6.840 € pro Jahr möglich, gefördert werden bis 1.800 €. Zulagen werden nach Ablauf des Beitragsjahres gutgeschrieben (Modell: Mai des Folgejahres), ein Steuervorteil im Juli des Folgejahres; Gutschriften für das letzte Beitragsjahr fließen erst nach Renteneintritt zu und sind im Kapital nicht enthalten. Die Kinderzulage (100 % des Eigenbeitrags, höchstens 300 € je Kind und Jahr, nicht auf die Kinder aufgeteilt) wird je Kind nur für die Jahre angesetzt, in denen Kindergeldanspruch besteht: vom Geburtsjahr bis zum Jahr vor dem 18. bzw. 25. Geburtstagsjahr (Jahresbasis, vereinfacht; der tatsächliche Anspruch endet mit dem Monat des Geburtstags). Tatsächliche Förderberechtigung und Kindergeldbezug können abweichen. Der Berufseinsteigerbonus (200 €) wird angesetzt, wenn zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Mit eingegebenem Geburtsdatum wird das exakt geprüft. Ohne Geburtsdatum liegt nur das Alter in vollendeten Jahren vor: Dann wird der Bonus nur angesetzt, wenn das Alter ihn für das erste Beitragsjahr eindeutig begründet; ist der Fall nicht eindeutig (Grenzfall), bleibt er unberücksichtigt, und das Modell weist darauf hin. Die Rechnung folgt für 2027 den verkündeten gesetzlichen Regeln; für spätere Jahre gilt, solange der Haken bei „Annahme zum Rechtsstand“ gesetzt ist, die Annahme, dass sie unverändert bleiben. Das ist ein Szenario und kein geltendes Recht. Die Wertentwicklung ist keine Prognose; Rechtsstand Oktober 2026, Änderungen vor Marktstart möglich.
Hochrechnung bis zum Ende des Auszahlungsplans
Kapital bei Renteneintritt––
Einmalauszahlung nach Steuer (Modell)––
Monatliche Auszahlung nach Steuer (Modell)––
Steuern auf alle Auszahlungen––
Werte „nach Steuer“ sind Modellwerte auf Basis der eingegebenen Steuersätze, nicht die tatsächliche persönliche Nettorente.
Kapital nominalKapital in heutiger Kaufkraft (Kapital real)Eingezahlte EigenbeiträgeJahreswerte als Tabelle
Kapital und Auszahlung je Jahr
Alter
Phase
Kapital nominal
Kapital real
Vereinfachungen und Grenzen der Modellrechnung
Steuertarif und Veranlagungsart: Gerechnet wird mit den Steuersätzen, die Sie eingeben (Grenzsteuersatz, Rentensteuersatz, Satz für die Einmalauszahlung). Ein Einkommensteuertarif für 2027 und spätere Jahre sowie eine Regel zur Veranlagungsart (Einzel- oder Zusammenveranlagung) sind auf dieser Website nicht hinterlegt; Grenzsteuersatz, Rentensteuersatz und Satz für die Einmalauszahlung sind deshalb Ihre eigenen Angaben.
Besteuerung der Auszahlung (vereinfacht): Der Rechner besteuert die Auszahlung mit den festen Sätzen, die Sie eingeben: den Rentensteuersatz auf die laufenden Raten des Auszahlungsplans und den Satz für die Einmalauszahlung. Nicht abgebildet ist die gesetzliche Aufteilung: Das geförderte Vermögen wird in der Auszahlungsphase in vollem Umfang mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Beim ungeförderten Vermögen kommt es auf die Auszahlungsform an: Beim Auszahlungsplan ist der Unterschiedsbetrag steuerpflichtig, bei einer Leibrente der Ertragsanteil. Der Rechner wendet je Auszahlungsart einen festen Satz auf die gesamte Bruttoauszahlung an und trennt nicht zwischen geförderten und ungeförderten Anteilen. Steuerprogression und Freibeträge sind nicht berücksichtigt.
Leibrente: Der Rechner bildet einen befristeten Auszahlungsplan ab, keine lebenslange Leibrente. Bei einer Leibrente gilt für ungefördertes Vermögen die Ertragsanteilsbesteuerung (18 % bei Rentenbeginn mit 65, 15 % bei Rentenbeginn mit 70); eine Rentengarantiezeit von zehn oder 20 Jahren kann vereinbart werden.
Kranken- und Pflegeversicherung: Die Werte nach Steuer sind nicht um Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gekürzt. Nach der bisherigen Systematik fallen für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) keine Beiträge auf die Depot-Auszahlung an; freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen grundsätzlich auf die volle Auszahlung, Privatversicherte unabhängig von der Auszahlung. Eine ausdrückliche gesetzliche Klarstellung für das neue Depot steht noch aus.
Zertifizierung einzelner Produkte: Sie ist nicht Teil der Rechnung. Die Zertifizierung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern, ab 2027 grundsätzlich unter Widerrufsvorbehalt. Den Zertifizierungsstatus eines einzelnen Produkts erfragen Sie vor Vertragsabschluss beim Produktanbieter.
Hochrechnung als PDF speichern
Tragen Sie Ihre Angaben ein, um die Hochrechnung bis zum Ende des Auszahlungsplans als PDF zu erhalten. Mit dem Absenden werden Sie in die AVDepot-Warteliste aufgenommen. Die PDF entsteht in Ihrem Browser: Wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“. Ihre Eingaben im Rechner werden nicht übertragen.
Welche Anbieter planen ein Altersvorsorgedepot, mit welchen angekündigten Kosten? Der Anbieter-Monitor öffnet als eigene Seite.
Zwei Förderwege direkt gegenüberstellen
Dieser Rechner zeigt die Förderung des Altersvorsorgedepots für sich. Für den direkten Vergleich mit einem anderen geförderten Vorsorgeweg stehen zwei ausführliche Rechner bereit – jeweils monatsgenau, mit Kosten, Beitragsgarantie, Günstigerprüfung und Besteuerung der Auszahlungsphase.
Für Selbstständige und Gutverdiener
Basisrente (Rürup) vs. Altersvorsorgedepot
Hoher Sonderausgabenabzug gegen Zulagen und Günstigerprüfung – inklusive Berufseinsteigerbonus, Kohortenbesteuerung und der Trennung von gefördertem und nicht gefördertem Kapital.
Dann sollten Sie jetzt nicht vorschnell entscheiden. Das neue Altersvorsorgedepot eröffnet ab 2027 einen neuen Weg der geförderten Altersvorsorge. Ob ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag sinnvoll ist, hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag und Ihrer persönlichen Situation ab.
Nicht vorschnell kündigen oder wechseln.Bestehende Verträge sollten vor einer Entscheidung individuell von einem qualifizierten Experten geprüft werden.
avdepot.expert wird betrieben von der MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG unter Leitung von Geschäftsführer Marc-Oliver Ziegler. Als registrierter Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs. 1 und 2 GewO ordnet das Unternehmen Gesetzestexte, Zulagenregeln und Produktvarianten zur privaten Altersvorsorge fachlich ein, bevor sie auf dieser Seite veröffentlicht werden. Die Registrierung (Nummer D-F-136-7BFT-61, IHK Heilbronn-Franken) lässt sich jederzeit im Finanzanlagenvermittlerregister überprüfen.
Kostenloser Vorab-Check
Ist das Altersvorsorgedepot für Sie interessant?
Mit unserem kostenlosen Vorab-Check erhalten Sie eine erste Einschätzung und erfahren, welche Möglichkeiten für Ihre persönliche Situation interessant sein könnten.
1Formular ausfüllen – dauert unter zwei Minuten.
2Wir melden uns persönlich und unverbindlich bei Ihnen.
3Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie Sie weitermachen möchten.
Marktstart 01.01.2027
Seien Sie zum Start dabei.
Das neue Altersvorsorgedepot startet 2027. Tragen Sie sich jetzt unverbindlich ein und informieren Sie sich frühzeitig über Möglichkeiten, Voraussetzungen und den späteren digitalen Abschluss.
Vorgemerkte erhalten bevorzugten Zugang zum digitalen Online-Abschluss ab Marktstart
Mit der Eintragung stimmen Sie zu, zum Start des Altersvorsorgedepots per E-Mail informiert zu werden. Abmeldung jederzeit möglich. Details in der Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen & Glossar
Alles Wichtige zum Altersvorsorgedepot
Von der Grundzulage bis zum Riester-Wechsel: Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Altersvorsorgedepot, zur staatlichen Förderung und zur Frühstartrente – abgestimmt auf die offiziellen FAQ des Bundesministeriums der Finanzen und ergänzt um ein Glossar der wichtigsten Fachbegriffe.
Antwort nicht dabei? Nutzen Sie gerne den Vorab-Check oder unseren Assistenten unten rechts – wir klären das persönlich.
Glossar
Altersvorsorgedepot
Vertrag ohne Garantie für die renditeorientierte Anlage in Fonds und ETFs gemäß gesetzlicher Positivliste – Einzahlungen bis 6.840 € pro Jahr möglich, gefördert werden davon bis zu 1.800 €.
Positivliste
Abschließende gesetzliche Liste zulässiger Anlagen: OGAW-Fonds/ETFs, offene Publikums-AIF und ELTIFs, jeweils bis Risikoklasse SRI 5 von 7. Einzelaktien, Kryptowerte, Hebelprodukte und Risikoklasse 6–7 sind ausgeschlossen.
Standarddepot
Einfaches Referenzprodukt mit zwei vom Anbieter festgelegten Fonds und Kostendeckel von 1,0 % p. a.; muss jeder Anbieter führen. Per Verordnung kann zusätzlich ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers geschaffen werden; ob und wann es kommt, ist offen.
Garantieprodukt
Altersvorsorgevertrag mit 100 % oder 80 % Kapitalerhalt zu Beginn der Auszahlungsphase; der Anbieter garantiert den entsprechenden Anteil der eingezahlten Beiträge.
Grundzulage
Gestaffelte staatliche Förderung: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € Eigenbeitrag, maximal 540 € pro Jahr. [1], [3]
Kinderzulage
Bis zu 300 € pro Kind und Jahr für ein zulageberechtigtes Elternteil – beitragsproportional: 1 € Zulage je 1 € Eigenbeitrag fürs Kind, bis zum Höchstbetrag von 300 €.
Berufseinsteigerbonus
Einmalige Zulage von 200 € für Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen.
Selbstständige als Förderberechtigte
Ab 2027 erstmals unmittelbar förderberechtigt, sofern eine Steuererklärung abgegeben wurde und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich ist die steuerliche Einkunftsart, nicht die Berufsbezeichnung. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählen zum Beispiel Handwerksbetriebe, Einzelhändler, Gastronomen, Handelsvertreter sowie gewerbliche Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, ebenso Gesellschafter einer OHG oder KG. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen vor allem freie Berufe – zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Heilpraktiker, Journalisten und Übersetzer sowie selbstständige Künstler, Schriftsteller und Lehrende [2].
Nachgelagerte Besteuerung
Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei; besteuert wird erst die Auszahlung im Ruhestand.
Sonderausgabenabzug
Zusätzlicher steuerlicher Vorteil über die Zulage hinaus, den das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch ermittelt.
Zertifizierung
Prüfung eines Vertrags durch das Bundeszentralamt für Steuern; ab 2027 grundsätzlich unter Widerrufsvorbehalt, der zwei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Zertifizierung entfällt. Auf Antrag des Anbieters ist eine vollständige Vorabprüfung möglich; das Zertifikat wird dann ohne Widerrufsvorbehalt erteilt.
ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen)
Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Zulagen berechnet und automatisch auf den Vertrag überweist.
Schädliche Verwendung
Nicht zulässige vorzeitige Entnahme des geförderten Kapitals; führt zur Rückzahlung der erhaltenen Förderung.
Auszahlungsplan
Alternative zur Leibrente: befristete Auszahlung bis mindestens zum 85. Lebensjahr; nicht ausgezahltes Vermögen ist vererbbar.
Häufige Fragen
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, das zum 1. Januar 2027 mit dem Altersvorsorgereformgesetz startet. Es löst die Riester-Rente für Neuverträge ab und ermöglicht die Anlage in Fonds und ETFs ohne Beitragsgarantie.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Der Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen und der Bundesrat am 8. Mai 2026 gebilligt hat.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die Förderung ist beitragsproportional: 50 % auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Das ergibt eine maximale Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr.
Wie funktioniert die Kinderzulage?
Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr. Auch hier gilt eine beitragsproportionale Förderung von bis zu 100 Prozent auf den Eigenbeitrag fürs Kind.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es?
Während der Ansparphase fällt keine laufende Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen an. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich nachgelagert in der Auszahlungsphase. Die bekannte Günstigerprüfung bleibt bestehen.
Kann ich ETFs nutzen?
Ja. Im Altersvorsorgedepot-Vertrag können Sie ETFs und Investmentfonds gemäß der gesetzlichen Positivliste frei wählen. Im Standarddepot legt der Anbieter zwei feste Investmentfonds fest, zwischen denen Sie nicht frei wählen.
Kann ich weiterhin einen Riester-Vertrag behalten?
Ja. Für bestehende Riester-Verträge gilt grundsätzlich Bestandsschutz. Es besteht kein Zwang, zu wechseln.
Kann ich meinen Riester-Vertrag übertragen?
Eine Übertragung des vorhandenen Kapitals in ein neues Altersvorsorgeprodukt ist grundsätzlich vorgesehen, bedeutet aber den Verzicht auf den bisherigen Riester-Bestandsschutz. Der Wechsel in die neue Förderung lässt sich nicht rückgängig machen. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Vertrag behalten und nur per Erklärung gegenüber dem Anbieter in die neue Förderung wechseln: Diese Erklärung ist unwiderruflich. Das sollte individuell geprüft werden.
Sollte ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?
Eine pauschale Kündigung wird nicht empfohlen. Ob und wie ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem individuellen Vertrag und Ihrer persönlichen Situation ab und sollte vorab geprüft werden.
Kann ich 2027 noch einen Riester- oder Basisrentenvertrag abschließen?
Riester nicht mehr: Ab dem 1. Januar 2027 lässt sich kein neuer Riester-Vertrag mehr abschließen, 2026 ist das letzte Jahr für einen Neuabschluss [1]. Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen und laufen mit vollem Bestandsschutz weiter. Die Basisrente ist von dieser Frist überhaupt nicht berührt: Sie bleibt auch 2027 und darüber hinaus ohne Enddatum abschließbar, mit unverändertem Sonderausgabenabzug [2].
Kann ich meine Basisrente (Rürup) in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
Nein. Eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag (Rürup-Vertrag) auf einen Altersvorsorgevertrag ist nicht vorgesehen [3]. Die Basisrente gehört zur Basisversorgung; ihre Ansprüche sind gesetzlich nicht übertragbar, nicht vererblich, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. Ihr Basisrentenvertrag läuft unverändert weiter; ein Altersvorsorgedepot können Sie daneben neu abschließen, sofern Sie förderberechtigt sind. Beide Förderwege stellt der Fördervergleichsrechner Basisrente vs. Altersvorsorgedepot gegenüber.
Für wen kann sich das Altersvorsorgedepot lohnen?
Förderberechtigt sind unter anderem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie erstmals auch Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind [2]. Ob es sich konkret lohnt, hängt von der individuellen Situation ab, nicht allein vom Alter: Eine Modellrechnung nennt für den Einstieg ein Mindestalter, aber kein Höchstalter [4]. Die Einordnung steht im Beitrag Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch mit 50 oder 60?
Ist das Altersvorsorgedepot garantiert besser als eine Versicherungslösung?
Nein, das lässt sich nicht pauschal sagen. Varianten ohne Garantie bieten höhere Renditechancen bei höherem Risiko, Garantieprodukte bieten mehr Sicherheit bei geringeren Renditechancen. Welche Variante passt, hängt von Ihrer individuellen Risikoneigung ab.
Was passiert mit meinem Geld beim Rentenbeginn?
Der reguläre Beginn der Auszahlungsphase liegt zwischen 65 und 70 Jahren. Ein früherer Beginn ist unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen möglich. Ausgezahlt wird als lebenslange Leibrente, als Teilverrentung (80 Prozent des Kapitals als lebenslange Leibrente, der Rest bleibt auf eigenes Risiko angelegt und zahlt lebenslang in veränderlicher Höhe aus) oder als befristeter Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Zu Beginn ist eine Teilkapitalisierung von bis zu 30 Prozent möglich.
Was ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag?
Ein Vertrag, der die gesetzlichen Anforderungen an zertifizierte Altersvorsorgeverträge erfüllt [1]. Die Zertifizierung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern und ist für die Finanzverwaltung bindend – sie prüft aber nur die formale Übereinstimmung mit dem Gesetz, nicht die wirtschaftliche Qualität des Angebots. Ab 2027 erfolgt die Zertifizierung grundsätzlich unter Widerrufsvorbehalt; der Vorbehalt entfällt zwei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem zertifiziert wurde. Auf Antrag des Anbieters ist auch eine vollständige Vorabprüfung möglich; dann wird das Zertifikat ohne Widerrufsvorbehalt erteilt.
Wer ist konkret förderberechtigt?
Unter anderem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Landwirtinnen und Landwirte, nicht befreite Minijobberinnen und Minijobber, Personen in Kindererziehungszeit sowie Bezieherinnen und Bezieher bestimmter Sozialleistungen. Neu hinzu kommen Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind) [2] und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Ist mein Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung trotzdem förderberechtigt?
Ja, mittelbar: Zahlt der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner mindestens 120 € jährlich in einen eigenen Altersvorsorgevertrag ein, erhält er eine Grundzulage von bis zu 175 €, sofern der andere Partner unmittelbar förderberechtigt ist.
Komme ich vor dem Ruhestand an mein Geld?
Grundsätzlich nicht. Zulässige Ausnahmen sind eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase, die Abfindung einer Kleinbetragsrente sowie die Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum im Rahmen der Eigenheimrenten-Förderung. Jede andere vorzeitige Entnahme gilt als schädliche Verwendung und führt zur Rückzahlung der erhaltenen Förderung.
Kann ich später noch den Anbieter wechseln?
Ja, auch zu Beginn der Auszahlungsphase. Der abgebende Anbieter darf innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss höchstens 150 € berechnen, danach muss er den Wechsel kostenfrei ermöglichen; der aufnehmende Anbieter darf eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 € berechnen. Ein Wechsel zurück in die alte Riester-Förderung ist danach allerdings nicht mehr möglich.
Kann ich das Vermögen aus meinem Vertrag vererben?
Grundsätzlich ja – bei Vererbung ist jedoch die erhaltene Förderung zurückzuzahlen, außer das Vermögen wird ohne Abzüge auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen. Eine laufende Leibrente selbst ist nicht vererbbar, es sei denn, es wurde eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbart. Bei einem Auszahlungsplan ist noch nicht ausgezahltes Vermögen vererbbar. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente entfällt dabei allerdings die Möglichkeit, das Guthaben kindergeldberechtigter Kinder förderunschädlich in eine eigene Waisenrente umzuwandeln.
Krankenversicherung: Wer auf die Auszahlung zahlt – und wer nicht
Das hängt davon ab, wie Sie im Ruhestand krankenversichert sind. Für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) spricht die bisherige Systematik dafür, dass auf Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen: Die Leistungen werden wie Leibrenteneinkommen behandelt, und auf Leibrenten fallen nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich keine Beiträge an. Eine ausdrückliche gesetzliche Klarstellung zum neuen Altersvorsorgedepot steht jedoch noch aus. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen Beiträge, weil sich ihr Beitrag nach allen Einnahmen richtet – dazu zählen auch die Auszahlungen aus dem Depot, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Privat Krankenversicherte zahlen keine einkommensabhängigen Beiträge; ihr Beitrag richtet sich nach dem Tarif, nicht nach den Auszahlungen.
Was passiert, wenn ich im Ruhestand außerhalb der EU oder des EWR lebe?
Ein dauerhafter Umzug außerhalb der EU oder des EWR gilt zu Beginn der Auszahlungsphase als schädliche Verwendung; die während der Ansparphase erhaltenen Zulagen und Steuervorteile sind dann zurückzuzahlen. Innerhalb der EU oder des EWR bleibt die Förderung dagegen erhalten. Entscheidend ist dabei nicht die formale Wohnsitzmeldung, sondern die tatsächliche steuerliche Ansässigkeit nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Was passiert mit meinem Altersvorsorgedepot bei einer Scheidung?
Wie andere Altersvorsorgeverträge unterliegt auch das Altersvorsorgedepot dem Versorgungsausgleich. Der während der Ehe angesparte Teil wird hälftig geteilt – entweder über ein eigenes Depot für den ausgleichsberechtigten Partner (interne Teilung) oder durch Übertragung auf ein bereits bestehendes Depot (externe Teilung). Die Kinderzulage steht während einer bestehenden Ehe grundsätzlich dem Elternteil zu, das Kindergeld bezieht; für die Zeit nach einer Scheidung enthält das Gesetz keine eigene Anschlussregelung.
Kann ich neben meinem alten Riester-Vertrag einen neuen Vertrag abschließen?
Ja. Zusätzlich zu einem bestehenden Altvertrag können grundsätzlich bis zu zwei weitere Altersvorsorgeverträge abgeschlossen werden. Mit dem Abschluss eines Neuvertrags wechseln Sie automatisch in die neue Fördersystematik. Der Bestandsschutz für den Altvertrag endet damit; ein Zurück in die alte Riester-Förderung gibt es nicht.
Kann ich vermögenswirksame Leistungen (VWL) in mein Altersvorsorgedepot einzahlen?
Nein, nicht direkt. Vermögenswirksame Leistungen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz zählen nicht zu den förderfähigen Altersvorsorgebeiträgen [3] und bleiben eigenständig über das 5. VermBG gefördert – so vermeidet der Gesetzgeber eine Doppelbegünstigung. Manche Tarifverträge kennen zusätzlich sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen, oft als Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung. Über diesen separaten Weg lässt sich auch ein privater Altersvorsorgevertrag bezuschussen.
Wo kann ich mich zur privaten Altersvorsorge informieren und beraten lassen?
Unter anderem bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung sowie – gegen Entgelt – bei den Verbraucherzentralen der Bundesländer. Anbieter sind zudem verpflichtet, Produktinformationen standardisiert bereitzustellen, was Vergleiche erleichtert. Als registrierter Finanzanlagenvermittler steht Ihnen ergänzend MONEY-FACTORY für eine produktbezogene, persönliche Beratung zur Verfügung.